Wer zur Freiwilligen Feuerwehr möchte, hat zunächst einiges zu lernen. Am Beginn der Feuerwehr-Karriere steht die Grundausbildung, die in 120 Stunden die wesentlichen Grundhandgriffe und die notwendige Theorie vermittelt – schließlich können über 18-Jährige nach absolvierter Grundausbildung und dem Bestehen der Abschlussübung in den Einsatzdienst. In den ersten beiden Wochen finden jeweils in den Abendstunden Theorieeinheiten statt – vier Mal in der Woche. In der dritten Woche finden zusätzlich am Freitag und Samstag jeweils ganztägige praktische Einheiten statt, ehe dann in der letzten Woche der Grundausbildung täglich ganztägige Übungseinheiten auf dem Plan stehen. Obligatorisch ist zudem die Absolvierung eines Erste-Hilfe-Kurses, der im Vorfeld der Grundausbildung ebenfalls einige Abende in Anspruch nimmt.
Im ersten Jahr in der Einsatzabteilung stehen anschließend weitere Lehrgänge auf dem Programm: Die neuen Feuerwehrangehörigen werden zu Sprechfunkern ausgebildet und absolvieren die Ausbildung zu Atemschutzgeräteträgern. Der Sprechfunker-Lehrgang findet innerhalb einer Woche in den Abendstunden statt, hinzukommen ganztägige praktische Übungen an einem Samstag. Die Atemschutzgeräteträgerausbildung, bei der die praktische Ausbildung einen besonders wichtigen Stellenwert einnimmt, findet an drei ganztägigen Terminen statt: Am ersten Samstag wird die notwendige Theorie vermittelt, am folgenden Wochenende finden Freitags und Samstags jeweils ganztägige Einheiten auf der Atemschutzübungsanlage statt.
Zur Basisausbildung zählt ebenfalls ein Motorsägenlehrgang. Den dabei erworbenen Schein können die Feuerwehrangehörigen auch privat als Nachweis der erworbenen Kenntnisse im Umgang mit der Motorsäge verwenden. Im Rahmen der Grundausbildung zum Truppmann gibt es zudem vier Fortbildungen, die innerhalb von zwei Jahren jeweils an zwei Samstagen weitere Kenntnisse vermitteln.
Zusätzlich gehört die Teilnahme an den regelmäßigen Übungsdiensten (in der Abteilung Stadtmitte jeweils Dienstags außerhalb der Ferien um 19.30 Uhr) zur Ausbildung – schließlich ist es mit einem einmaligen Lernen nicht getan, das erworbene Wissen muss immer wieder geübt werden, um im Ernstfall schnell und sicher handeln zu können.
Nach diesen Lehrgängen ist die Ausbildung zum Truppmann abgeschlossen. Je nach Engagement und Einsatzerfahrung können die Feuerwehrangehörigen im weiteren Verlauf ihrer Laufbahn an weiteren Lehrgängen und Fortbildungen teilnehmen.
Wichtig ist dabei, dass Feuerwehrangehörige sich von ihrem Arbeitgeber für diese Lehrgänge unbezahlt freistellen lassen können – die Feuerwehr Reutlingen kommt in diesen Fällen für den Verdienstausfall auf.