Himmelslaternen: Vorsicht, sonst wird es teuer!

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Himmelslaternen werden auch unter den Namen Himmelsfackeln, Skyballons, Skylaternen, Wunschlaternen oder Mini-Heißluftballons vertrieben

 
Wegen der beträglichen Steighöhe von bis zu 500m gelten sie als Flugkörper mit Eigenantrieb und dürfen somit erst nach Erlaubnis der zuständigen Luftfahrtbehörde (Regierungspräsidien) steigen gelassen werden.
 Dies ist vor allem deshalb notwendig, da das Steigenlassen der Laternen zur Gefährdung des Luftverkehrs führen kann und außerdem ein unkontrollierbares Brandrisiko nach sich zieht, da die Flugbahn nicht beeinflusst werden kann. Ein Steigenlassen von Himmelslaternen ohne Erlaubnis ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße bis zu 50.000 € geahndet werden.
Darauf weisen die wenigsten Händler der ( hauptsächlich im Internet vertriebenen ) Flugkörper hin.