Am 18. Oktober 1847 genehmigte der Stadtrat die Statuten des „Löschvereins in Reutlingen“.
Im §1 dieser Satzung heißt es:
„Zweck des Löschvereins ist ein freiwilliges, möglichst geordnetes Zusammenwirken zur Abwendung von Feuersnoth und der damit verbundenen Gefahren“. Die Satzung verpflichtete die Mitglieder zur Teilnahme an Proben, Löscharbeiten und vor allem dazu „die von dem Hauptmann zugewiesene Verrichtung zu übernehmen und derselben geordnet und nach Kräften nachzukommen, überhaupt den Befehlen der Vorgesetzten des Vereins unweigerlich und ausschließlich zu gehorchen.“
Spätestens die Genehmigung dieser Statuten vor genau 175 Jahren ist die Geburtsstunde unserer Abteilung.
Herzlichen Glückwunsch Abteilung Stadtmitte!