Waldbrandgefahr

Aufgrund der Wetterlage herrscht in der Region zur Zeit eine erhöhte Waldbrandgefahr, die Waldbrandstufe 4 von 5 erreicht.

Da die wenigsten Waldbrände durch eine Selbstentzündung ausgelöst werden, bitte folgende Punkte unbedingt beachten:

  • Kein offenes oder unkontrolliertes Feuer im Wald oder auf Wiesen.
  • Nicht rauchen und keine brennenden Gegenstände, beispielsweise Zigarettenstummel wegwerfen.
  • Benutzen Sie nur ausgewiesene Parkplätze, keine Wiesen oder Felder.
  • Lassen Sie kein Glas oder keine Glasscherben zurück.
  • Achten Sie besonders auf Kinder, die mit Feuer experimentieren und Lupen als Brennglas verwenden.
  • Melden Sie Brände oder Rauchentwicklungen sofort über die Notrufnummer 112.
  • Halten Sie Zufahrten zu Wäldern frei – sie sind wichtige Rettungswege.

Generell gilt in Baden-Württemberg nach §41, 3 LWaldG in der Zeit von 01. März bis 31. Oktober ein Rauchverbot in Wäldern.

Aktueller Waldbrandindex   Landeswaldgesetz Ba-Wü