Aufgrund der Wetterlage herrscht in der Region zur Zeit eine erhöhte Waldbrandgefahr, die Waldbrandstufe 4 von 5 erreicht.
Da die wenigsten Waldbrände durch eine Selbstentzündung ausgelöst werden, bitte folgende Punkte unbedingt beachten:
- Kein offenes oder unkontrolliertes Feuer im Wald oder auf Wiesen.
- Nicht rauchen und keine brennenden Gegenstände, beispielsweise Zigarettenstummel wegwerfen.
- Benutzen Sie nur ausgewiesene Parkplätze, keine Wiesen oder Felder.
- Lassen Sie kein Glas oder keine Glasscherben zurück.
- Achten Sie besonders auf Kinder, die mit Feuer experimentieren und Lupen als Brennglas verwenden.
- Melden Sie Brände oder Rauchentwicklungen sofort über die Notrufnummer 112.
- Halten Sie Zufahrten zu Wäldern frei – sie sind wichtige Rettungswege.
Generell gilt in Baden-Württemberg nach §41, 3 LWaldG in der Zeit von 01. März bis 31. Oktober ein Rauchverbot in Wäldern.
Aktueller Waldbrandindex Landeswaldgesetz Ba-Wü