Rauchmelderpflicht in Baden-Württemberg

Wohnungsbesitzer in Baden-Württemberg bekommen vier Monate mehr Zeit, um sich auf die vom Land geplante Rauchmelderpflicht einzustellen.

Wie die eine Zeitung berichtet, hat sich die grün-rote Koalition darauf geeinigt. "Wir haben uns für alle bereits bestehenden Wohnungen und Sondergebäude auf eine einheitliche Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2014 verständigt", sagte der zuständige SPD-Landtagsabgeordnete Klaus Maier dem Blatt. Damit komme man den Forderungen der Eigentümer entgegen, die "noch ein bisschen Zeit brauchen". Ein Sprecher der Grünen-Fraktion bestätigte die Einigung.

Ursprünglich sollte die Pflicht für bestehende Wohnungen bereits im September 2014 in Kraft treten. Dagegen hatten die Verbände der Hausbesitzer und Wohnungsgesellschaften protestiert. Diese Zeit sei viel zu kurz, um alle 5,2 Millionen Wohnungen im Südwesten entsprechend auszurüsten. Nun werde diese Frist an jene angeglichen, die laut Gesetzentwurf eigentlich nur für Sondergebäude wie Hotels oder Pflegeheime gelten sollte, berichtete "Sonntag Aktuell".

Grün-Rot will im Gesetzentwurf auch klarstellen, wo genau die Rauchmelder an der Decke angebracht werden müssen: In den Schlafzimmern sowie in den Fluren, die von den jeweiligen Schlafzimmern zur Wohnungstür führen. In Treppenhausfluren müssen demnach keine Rauchmelder installiert werden.

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Quelle: Die Welt