Heimrauchmelder warnen rechtzeitig vor der Gefahr, noch bevor sich die tödlichen Rauchgaskonzentrationen gebildet haben. Der laute Alarm des Rauchmelders warnt Sie auch im Schlaf rechtzeitig vor der Brandgefahr und verschafft Ihnen den nötigen Vorsprung, um sich und Ihre Familie in Sicherheit bringen zu können.
Die Landesbauordnung §15, Abs. 7 von Baden-Württemberg sieht eine Installation von Rauchmeldern in folgenden Räumen vor: Aufenthaltsräume, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen und Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, müssen jeweils mit mindestens einem Rauchwarnmelder ausgestattet sein.
Die Brandgefahr ist nie zu unterschätzen! Brandtote sind Rauchtote! |
Es kann jeden treffen: |
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Raumelder Retten Leben! |
Üben Sie das Verhalten im Ernstfall
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Laut Statistik wird jeder dritte Brand von Kindern und Jugendlichen ausgelöst. Es liegt deshalb in der Verantwortung von Eltern und Erwachsenen, Kindern den richtigen Umgang mit der Feuergefahr zu erklären und mit gutem Beispiel voranzugehen. Achten Sie immer darauf, dass Kinder nie unbeaufsichtigt in die Reichweite von leicht entflammbaren Gegenständen gelangen können oder sich unbeaufsichtigt in Räumen mit Öfen, Kaminen, brennenden Kerzen, Heizstrahlern u.a. aufhalten. Auch den sorgfältigen Umgang mit Wunderkerzen, Krachern, Weihnachtsbäumen o.ä. sollten Sie mit Kindern üben. |
Rauchmelder ist nicht gleich Rauchmelder Verwenden Sie nur optische Rauchmelder und achten Sie beim Kauf eines Rauchmelders auf die Qualität des Gerätes. Ein zuverlässiger Rauchmelder ist schon für unter 50 Euro im Elektro- und Sicherheitsfachhandel oder bei Brandschutzfirmen erhältlich. Das VdS-Prüfzeichen steht für Sicherheit und Qualität. Achten Sie auf Rauchmelder, die dieses Zeichen tragen. |
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